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compliance - idw ps 980

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Durch die hohen Bussgeldvorschriften, die seit der Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Kraft sind, ist das Thema Compliance im Bereich Datenschutz relevant.

Wir beraten Sie gern im Zusammenhang Datenschutz oder konkret zur Einführung eines Compliance Management Systems nach dem bewährten Prüfungsstandard IDW PS 980 oder der ISO 19600.

Analog zum externen Datenschutzbeauftragten können Sie uns auch als externen Compliance Officer oder Geldwäschebeauftragten gem. § 7 GWG bestellen.


Dr. Jan H. Peschka ist von der Deutschen Gesellschaft für Qualität zertifizierter Compliance Officer.

Sie sind ein international tätiger Zuliefererbetrieb für Konzerne, Immobilienmakler oder ein Autohaus im gehobenen Marktsegment?


Der Diplom-Exportwirt (EA), Jurist und Organisationspsychologe steht Ihnen als kompetenter Berater für den Aufbau eines Compliance Management Systems zur Verfügung. Sie können ihn auch über einen Dienstleistungsvertrag mit der GmbH als externen Compliance Officer bestellen.

Er besitzt ebenfalls die erforderliche Sachkunde als Geldwäschebeauftragter gem. § 7 Abs. 5 GWG und ist als externer Geldwäschebeauftragter tätig. Die dafür erforderliche Kompetenz für Datenschutz ist oft intern in Betrieben nicht vorhanden und bedeutet für eine interne Besetzung der Stelle ein erhöhtes persönliches Haftungsrisiko für den oder die GWB.



Im Zusammenhang mit Compliance ergeben sich in Diskussionen zwischen Geschäftsführung und Verwaltungsrat/Aufsichtsrat sowie im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen oft unterschiedliche Positionen.

Diese im Vorfeld zu klären bevor es wirklich zum Streitfall vor Gerichten kommt, liegt im Interesse aller Beteiligten.

Beachten Sie daher auch unser Angebot  M E D I A T I O N





 
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