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... bei Datenschutzverstössen oder Compliance Vorfällen
ist oft Diskretion erwünscht.
Das freut sicher nicht die Presse,
eine diskrete Einigung ist aber ein legales Vorgehen.
Soweit kein Offizialdelikt vorliegt, ist es grundsätzlich möglich, dass sich Betroffene und verantwortliche Personen bei potenziellen oder vorliegenden aber nicht automatisch zu Strafanträgen führenden Verstössen oder Gefährdungen aussergerichtlich einigen.
Gleiches gilt natürlich auch bei zivilrechtlichen (z.B. Scheidungs-
Hierfür brauchen die Parteien eine Person, die sich in die verschiedenen Positionen hineindenken kann und fachlich breit aufgestellt ist im Bezug auf die strittige Materie.
Vor allem sind bei Mediatorinnen und Mediatoren aber kommunikative und organisatorische Kompetenzen gefragt.
Hier kann die 4p-
Ein 4p-
Sozialkompetenz
Sprachkenntnissen
Fachkompetenz
Praxiserfahrung
gibt beiden Parteien die Chance einer Win-
anstelle von Prozesskosten.
... wir beraten und vermitteln mit sprichwörtlicher Schweizer Neutralität und Diskretion.
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Soweit der Vertrag zur Online-
gilt selbstverständlich das deutsche Mediationsgesetz