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Schulungs-
Hier geht es im Bereich des Art. 35 DS-
Dabei soll herausgefunden werden, ob die Verwendung neuer Technologien -
Folgende Nachweise müssten von den Verantwortlichen erbracht werden:
1.
Das "hohe Risiko" müsste als Solches identifiziert und dokumentiert sein.
2.
Die risikobehafteten Verarbeitungsvorgänge müssten identifiziert und transparent dokumentiert worden sein.
3.
Es müsste eine Evaluation der betreffenen neuartigen oder neu zum Einsatz kommenden Technologien im Bezug auf Ursache, Art, Besonderheit und Schwere des Risikos sowie dessen Eintrittswahrscheinlichkeit vorliegen.
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Rechtsgrundlage: DS-
T E ST Bitte geben Sie die Ihnen zugesandte individuelle E-