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Schulungs- und Prüfungskomplex Recht und DS-GVO 2018:

Hier geht es  im Bereich des Art. 35 DS-GVO und der Erwägungsgründe 84, 89, 90 und 91 um eine Prüfung, ob die Form der Verarbeitung ein hohes Risiko darstellt.

Dabei soll herausgefunden werden, ob die Verwendung neuer Technologien - entsprechend dem neuesten Stand der technischen Möglichkeiten - aufgrund von Art, Umfang, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben.

Folgende Nachweise müssten von den Verantwortlichen erbracht werden:

1.

Das "hohe Risiko" müsste als Solches identifiziert und dokumentiert sein.

2.
Die risikobehafteten Verarbeitungsvorgänge müssten identifiziert und transparent dokumentiert worden sein.

3.
Es müsste eine Evaluation der betreffenen neuartigen oder neu zum Einsatz kommenden Technologien im Bezug auf Ursache, Art, Besonderheit und Schwere des Risikos sowie dessen Eintrittswahrscheinlichkeit vorliegen.



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Hier erfolgt nur ein beispielhafter Überblick. In der Komplettschulung werden die Gesichtspunkte detailliert erläutert.

Rechtsgrundlage:  DS-GVO Art. 35

T E ST   Bitte geben Sie die Ihnen zugesandte individuelle E-Mail Adresse oder Ihre tatsächlich E-Mail falls gewünscht ein (Empfehlung Copy-Paste)


 Das Verfahren muss nach DS-GVO rechtmässig sein
 Wenn der Zweck verhältnismässig ist, ist die Technologie irrelevant
 Das Risiko muss von Fachpersonen identifiziert worden sein
 Eine Dokumentation des Risikos muss vorliegen
 Eine Evaluation durch Fachleute muss vorliegen. Ob sie sich auf die konkrete Verarbeitung bezieht, ist egal


 
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