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Schulungs-
Hier geht es um den wichtigen Punkt der Verschwiegenheit nach Art. 32 IV DS-
1.
Komplett alle Personen in einer Organisation mit Zugriff auf personenbezogene Daten müssen die Genehmigung des Verantwortlichen für den Umgang mit diesen Daten haben.
2.
Bei einer Überprüfung sind die Dienstverträge dieser Personen vorzulegen.
3.
Die unterschriebenen Geheimhaltungsverpflichtungen sind vorzulegen.
4.
Für den Datenzugriff muss ein Berechtigungsprozess bestehen.
5.
Eine Liste mit Personen, die bereits eine Datenschutz-
6.
Teilnehmerbestätigungen der durchgeführten Datenschutzschulungen müssen hinsichtlich des Lernerfolges und der Teilnahme aller mit PBD betrauten Mitarbeiter ausgewertet werden.
7.
Beim Unterschreiben der Geheimhaltungserklärung sollte belehrt werden, dass diese auch über das Ende des Beschäftigtenverhältnis hinaus gilt.
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Rechtsgrundlage: DS-
T E ST Bitte geben Sie die Ihnen zugesandte individuelle E-