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Schulungs- und Prüfungskomplex Organisation und DS-GVO 2018:



Hier geht es um den wichtigen Punkt der Verschwiegenheit nach Art. 32 IV DS-GVO 2018:

1.

Komplett alle Personen in einer Organisation mit Zugriff auf personenbezogene Daten müssen die Genehmigung des Verantwortlichen für den Umgang mit diesen Daten haben.
2.
Bei einer Überprüfung sind die Dienstverträge dieser Personen vorzulegen.

3.
Die unterschriebenen Geheimhaltungsverpflichtungen sind vorzulegen.

4.
Für den Datenzugriff muss ein Berechtigungsprozess bestehen.

5.
Eine Liste mit Personen, die bereits eine Datenschutz-Unterweisung erhalten haben, ist regelmässig mit dem Mitarbeiter- und Beauftragtenverzeichnis zu vergleichen.

6.
Teilnehmerbestätigungen der durchgeführten Datenschutzschulungen müssen hinsichtlich des Lernerfolges und der Teilnahme aller mit PBD betrauten Mitarbeiter ausgewertet werden.

7.
Beim Unterschreiben der Geheimhaltungserklärung sollte belehrt werden, dass diese auch über das Ende des Beschäftigtenverhältnis hinaus gilt.

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Hier erfolgt nur ein beispielhafter Überblick. In der Komplettschulung werden die Gesichtspunkte detailliert erläutert.

Rechtsgrundlage:  DS-GVO Art. 32 IV

T E ST   Bitte geben Sie die Ihnen zugesandte individuelle E-Mail Adresse oder Ihre tatsächlich E-Mail falls gewünscht ein (Empfehlung Copy-Paste)





 Alle Mitarbeiter müssen eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben.
 Es besteht eine Notwendigkeit für einen Berechtigungsprozess für den Datenzugriff
 Teilnahmebescheinigungen für Datenschutz-Schulungen sind nicht erforderlich
 Eine Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht über das Arbeitsverhältnis hinaus


 
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